Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um das Sozialrecht – von der Rentenversicherung über das Arbeitslosengeld I und II sowie Sozialhilfe nach dem SGB XII bis hin zu Schwerbehindertenrecht und Pflegeleistungen. Wenn Behörden Bescheide erlassen, die für Sie nachteilig sind, setzen wir Ihre Ansprüche durch – notfalls auch vor dem Sozialgericht.
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